Buchführung und Lohnrechnung
Buchführung
Laufende Geschäftsvorfälle buchen (Kontieren, Erteilen von
Buchungsanweisungen), d.h.
- Erfassen von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen
(Aufstellung über Eingangs- bzw. Ausgangsbelege; Führung eines
Kassenbuchs; Abheften von Bankauszügen nach Konten getrennt
usw.)
- Buchen lfd. Geschäftsvorfälle durch Bildung von Buchungssätzen
- Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung außer Haus
- betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials in Form von
Kennzahlen
- steuerrechtlich irrelevante Hilfeleistung bei der Einrichtung der Buch-
führung, z.B. durch Hilfeleistung bei der Wahl des Buchführungssys-
tems, der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise der Belegüber-
nahme oder des Ausdrucks der Buchführungsergebnisse
Lohnrechnung
- Die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-
Anmeldung