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<h1>Buchführung und Lohnrechnung</h1>
<h3>Buchführung</h3>
<img src="folder.jpg" alt="Angelika Franzke mit Ordner" class="right"/>
<p>
Die Buchführung ist nicht nur zur steuerlichen Erfassung von Einnahmen
und Ausgaben gegenüber dem Finanzamt notwendig, sondern auch intern für
das Unternehmen als wichtiges Kontrollinstrument unabdingbar.
<br/>
Wichtige Kenziffern werden aus der Gewinn- und Verlustrechnung oder aus
dem Mahnwesen abgerufen um Entscheidungen für betriebliche Prozesse zu treffen.
<br/>
Die Finanzbuchhaltung muss zwingend den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen.
Dies sind Übersichtlichkeit, Nachprüfbarkeit, Richtigkeit, Ordnung, Vollständigkeit und Zeitnahigkeit.
Um allem gerecht zu werden ist es ratsam, die Hilfe einer kompetenten Buchführungshelferin in Anspruch
zu nehmen, damit Sie sich auf das eigentliche Kerngeschäft Ihres Unternehmens konzentrieren können.
</p>
<h3>Lohnrechnung</h3>
<p>
Sie als Arbeitgeber sind gegenüber Ihren Mitarbeitern, aber auch gegenüber dem Finanzamt,
den Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften und Ihrer eigenen internen Kostenrechnung rechenschaftspflichtig.
Diese Anforderungen benötigen ein hohes Kompetenzwissen.
Ihr persönlicher Lohnbuchhalter erledigt sämtliche Arbeiten rund um Ihre monatliche
Gehaltsabrechnung und ist kompetenter Ansprechpartner bei Lohnsteuer- und Beitragsprüfungen.
</p>
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